Arbeits-Sicherheit
Arbeitssicherheit - Betreuung als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Hat ein Betrieb mehr als 10 Beschäftigte und nimmt er nicht am alternativen Betreuungsmodell der Berufsgenossenschaft teil, so ist der Betrieb nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift2 verpflichtet eine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die sicherheitstechnische Betreuung zu bestellen.
Im Rahmen der Regelbetreuung bieten wir neben der Grundbetreuung:
- Erarbeitung der Gefährdungsbeurteilung gem. ArbSchutzG
- Erstellen eines Gefahrstoffverzeichnises nach GefStoffV
- Erstellen von Betriebsanweisungen
- Unterweisung von Mitarbeitern
- Unfalluntersuchung
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ingenieur bei IAH – Büro für Arbeitssicherheit Frank Hartmann übernehme ich weiterhin folgende Aufgaben:
- Regelmäßige Betriebsbegehungen und Prüfungen von Arbeitsmitteln durchführen
- Beratung der Geschäftsleitung zu rechtlichen Vorgaben und Arbeitsschutzmaßnahmen
- Unterstützung bei der Umsetzung von Notfall- und Evakuierungskonzepten
- Zusammenarbeit mit Behörden und anderen Beteiligten koordinieren
- Dokumentation und Berichtswesen sicherstellen
Damit unterstütze ich Ihr Unternehmen dabei, Arbeitsunfälle zu vermeiden und gesetzliche Anforderungen dauerhaft zu erfüllen.